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Pflicht zur DGUV-Prüfung in Deutschland
– das müssen Sie wissen

Elektroprüfungen nach DGUV sind für alle Unternehmen verpflichtend.

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Geschäftsführer und Vorstände für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Im Paragrafen 5 Prüfungen der DGUV Vorschrift 3 heißt es dazu:

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden [...] Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“

Erfolgt die DGUV-Prüfung nicht nach Vorgabe, erlischt der Versicherungsschutz im Schadensfall und der Unternehmer haftet persönlich. Gehen Sie dieses Risiko nicht ein und wenden Sie sich frühzeitig an p.a.d. electronic check in Neuenstadt am Kocher. Wir sind nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und führen Elektroprüfungen für die unterschiedlichsten Branchen durch.

Häufig gestellte Fragen zur Pflicht der DGUV-Prüfung

Was ist die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)?

Eine regelmäßige Prüfung aller elektrischen Geräte ist in der Betriebssicherheitsverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Die DGUV Vorschrift 3 umfasst alle relevanten Anforderungen gemäß dem Stand der Technik. Gesetzliche Grundlage ist die „Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.“ Seit 2005 wird diese Unfallverhütungsvorschrift mit BGV A3 bezeichnet und betrifft die elektrischen Anlagen sowie Betriebsmittel in Unternehmen.

Die DGUV ist ein Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Im Jahr 2007 erfolgte die Zusammenlegung des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbands der Unfallkassen (BUK).

Was ist die DGUV Vorschrift 4?

Die DGUV Vorschrift 3 und DGVU Vorschrift 4 haben grundsätzlich denselben Inhalt. Jedoch gilt die DGUV V4 ausschließlich für kommunale Einrichtungen und Institutionen. Dazu gehören unter anderem Schulen, Rathäuser, Jugendzentren, Kitas und Behörden. Unter gewissen Umständen können die Prüffristen variieren. Zum Beispiel bestehen Unterschiede zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nicht stationären Anlagen. Der Prüfablauf und die Prüfnormen sind bei beiden Vorschriften gleich.

Warum ist die Prüfung erforderlich?

Sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreiben die DGUV-Prüfung vor. Speziell in Kindergärten, Schulen, Bahnhöfen, sozialen Einrichtungen, Kirchen, Verwaltungsgebäuden oder Eventhallen dürfen keine versteckten Fallen bestehen. Daher ist es besonders wichtig, die Sicherheit an diesen Orten kompetent und gründlich zu prüfen. Aber auch in Produktionsstätten, Werkstätten, Beautysalons, Kaufhäusern und auf Baustellen muss die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel geprüft werden. Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz und der Unternehmer haftet persönlich. Wir prüfen grundsätzlich gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 sowie der Betriebssicherheitsverordnung. Im Rahmen des Tests ermitteln und beseitigen wir Mängel rechtzeitig und gewährleisten so die Sicherheit der Mitarbeiter, Kunden und Besucher.

Wer darf prüfen?

Laut Technischer Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) sind die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ausschließlich von einer befähigten Person durchzuführen. Dies sind Elektrofachkräfte oder elektrisch unterwiesene Personen, die unter Aufsicht einer Elektrofachkraft eine Prüfung vornehmen können. Alle Mitarbeiter von p.a.d. electronic check sind ausgebildete Elektrofachkräfte mit Prüferfahrung, die sämtliche Voraussetzungen der BetrSichV und TRBS erfüllen. Wir verfügen über Prüf- und Messgeräte auf dem neuesten Stand der Technik.

Welche Elektroprüfungen bieten wir?

Zuverlässig und erfahren übernehmen wir die Prüfung elektrischer Geräte, Anlagen und Maschinen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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